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Bundesrat will Sportvereine finanziell entlasten

Nicht mehr alle Vereine sollen ihre Sportlerinnen und Sportler sowie Trainerinnen und Trainer obligatorisch gegen Unfall versichern müssen. Das hat der Bundesrat Mitte November in einem Communiqué verkündet. So soll die Versicherungspflicht entfallen, wenn der Verein den betroffenen Mitgliedern jährlich nicht mehr als 9’560 Franken Lohn bezahlt.

Vereine

Das Verletzungsrisiko im Sport ist hoch. Aufgrund der Unfallversicherung fallen für Sportvereine dementsprechend hohe Kosten an. Nun kommt Hilfe aus Bern.

Sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz sind nach UVG obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Darunter fallen auch Personen, die ein kleines Einkommen haben oder beispielsweise Punkteprämien erhalten. Dies hat einen Einfluss auf den Sport. Denn die meisten Vereine sind somit verpflichtet, ihre Sportlerinnen und Sportler sowie die Trainerinnen und Trainer gegen Unfall zu versichern.

Nun hat der Bundesrat aber Mitte November an einer Sitzung eine Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) in die Vernehmlassung geschickt. Diese zielt darauf, die Vereine des Breitensports schweizweit zu entlasten. So sollen die Vereine von der Versicherungspflicht befreit werden, wenn die Löhne eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, heisst es im Communiqué des Bundesamts für Gesundheit.

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Die Thematik ist deshalb wichtig, da die Prämien für die Unfallversicherungen die Budgets vieler Sportvereine stark belasten. Denn Grund für die hohen Prämien ist das erhöhte Verletzungsrisiko bei sportlichen Aktivitäten und die hohen Kosten im Fall einer Verletzung. Unfallversicherungsprämien müssen risikogerecht ausgestaltet sein, schreibt das Bundesamt weiter.

Doch wie hoch soll die Lohngrenze sein? Der Bundesrat setzt sie auf einen Freibetrag von 9'560 Franken - dieser entspricht zwei Drittel des Mindestbetrags einer vollen jährlichen AHV-Altersrente. Sobald eine Sportlerin oder ein Trainer mehr erhält, müssen sämtliche Personen des Vereins in diesen beiden Funktionen obligatorisch gegen Unfall versichert werden. Weiterhin ausnahmslos gegen Unfall versichert werden müssen alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie beispielsweise Administrativpersonal und Reinigungskräfte.

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